Diskleimer
 

Da ich vermehrt und immer wieder feststelle,
dass es auf den modernen Webseiten erforderlich scheint,
einen sogenannten "Diskleimer" zu besitzen,
möchte ich sowas nun auch haben !

Also, ich zitiere (soweit ich mir das merken konnte):
Mit dem Urteil vom 12. Mai Anno 1998 hat das
Landesgericht der Hansestadt Hamburg entschieden,
dass man durch Aufhängung eines Linken die Hinterbliebenden
des Aufgehängten ggfls. mit zu versorgen hat !
Dies kann, so das Landesgericht, noch dadurch verbessert werden,
dass man sich ausdrücklich der persönlichen Versorgung
 der hinterbliebenen Witwe und ihren Kids bemüht !

Soweit dieser mir im Gedächtnis gebliebene Richterspruch,
mit dem ich mich hiermit einverstanden erkläre.

Hochachtungsvoll
San Zhansel