Diskleimer
| Da ich vermehrt und
immer wieder feststelle, dass es auf den modernen Webseiten erforderlich scheint, einen sogenannten "Diskleimer" zu besitzen, möchte ich sowas nun auch haben ! Also, ich zitiere (soweit ich mir das merken konnte): Mit dem Urteil vom 12. Mai Anno 1998 hat das Landesgericht der Hansestadt Hamburg entschieden, dass man durch Aufhängung eines Linken die Hinterbliebenden des Aufgehängten ggfls. mit zu versorgen hat ! Dies kann, so das Landesgericht, noch dadurch verbessert werden, dass man sich ausdrücklich der persönlichen Versorgung der hinterbliebenen Witwe und ihren Kids bemüht ! Soweit dieser mir im Gedächtnis gebliebene Richterspruch, mit dem ich mich hiermit einverstanden erkläre. Hochachtungsvoll San Zhansel |